Zunftzeichen: Steinmetz
Die ältesten Steinmetzarbeiten sind Halbreliefdarstellungen an Felsgesteinen der Dordogne aus der altsteinzeitlichen Kultur des Aurignacien (zirka 40.000 Jahre alt),
Gegenüber den in Zünften organisierten städtischen Handwerkern waren die Steinmetzen, die in den Hütten der Kirchen beschäftigt waren, benachteiligt, da sie zumeist nicht am Ort sesshaft und zum Herumziehen gezwungen waren, wenn die Hütte bei Bauabschluss aufgelöst oder bei Geldmangel reduziert wurde. So schufen sich die an Kirchen beschäftigten Steinmetzen um die Mitte des 15. Jhs. eine überregionale Ordnung.
Diese überregionale Organisation wurde in Speyer und Straßburg besprochen und am 25. April 1459 in Regensburg von 19 Meistern und 21 Gesellen beschlossen. Auf der Regensburger Tagung waren bedeutende Baumeister zugegen: Hans Böblinger aus Esslingen, Vincenz Ensinger aus Konstanz, Stephan Hurder aus Bern, Peter Knebel aus Bern und Jost Dotzinger aus Straßburg. Es war eine Rechtssetzung durch die Steinmetzen, für die dennoch gelegentlich um obrigkeitliche Anerkennung nachgesucht wurde, wovon der durch den deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. beglaubigte Schutzbrief von 1498 für das Straßburger Gebiet zeugt.
Die Steinmetzbruderschaft ist zu unterscheiden von der Hütte, den Gilden bzw. Zünften. Die Hütte ist die vor Ort tätige Organisation der am Dombau beteiligten Steinmetzen, die Gilde ist meist ein Zusammenschluss von Kaufleuten und die Zünfte sind eine ständische Organisation der Handwerksmeister.
Mitglieder der Hütte konnten nur freie Steinmetze werden, die an den großen Kirchenbaustellen arbeiteten, eine untadelige Lebensführung und eine anerkannte handwerkliche Ausbildung vorzuweisen hatten.
Die Straßburger Ordnung von 1459 war eine Steinmetzordnung, die für alle Teilbruderschaften des gesamten damaligen deutschen Reiches gültig war. An die Haupthütten mussten die zuständigen Nebenhütten ein Zehntel ihrer Einnahmen, das sog. Büchsengeld, abführen. Das waren Gelder, die die Mitglieder der Steinmetzbruderschaft beim Eintritt in die Hütte und als Wochengeld zu zahlen hatten. Die Büchsengelder waren in der Höhe nach Meister und Geselle gestaffelt.
Die Haupthütte in Straßburg überwachte als oberste Gerichtsbarkeit die Einhaltung der Ordnung, die den personellen Aufbau einer Hütte und die Ausbildung des Nachwuchses regelte, sich mit Arbeits- und Lohnfragen, dem Gesellen- und Meisterrecht sowie dem Streikverbot auseinandersetzte. Bei Streitigkeiten der Hütten untereinander war die Straßburger Hütte die letzte Instanz. Man versuchte, das Leben der Steinmetzen bis ins privateste Detail zu regeln, wobei sich eine religiöse und karitative Grundeinstellung widerspiegelte. So wurden beispielsweise strenge Strafen für Glücksspiel oder Ehebruch verhängt. Die Teilnahme an bestimmten Gottesdiensten war Pflicht. Bei Verstößen gegen die Hüttenordnung drohte Einzelnen ein Ausschluss.
Durch das Hüttengesetz waren die Handwerker nur an den zu errichtenden Bau gebunden und hatten keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Gemeinwesen, woraus ihre gehobene Stellung zu anderen Handwerksbünden resultierte. Das gesamte Gebiet, das sich über das heutige Deutschland, Österreich, die Schweiz, Ungarn sowie Teile des slawischen Ostens erstreckte, wurde in der Strassburger Ordnung organisatorisch den vier Haupthütten Straßburg, Köln, Wien und Bern zugeteilt.
Mit dem Ende der Gotik war ein Rückgang der Großbaustellen für Kirchen verbunden, davon waren insbesondere die Steinmetzbruderschaften betroffen. Es gab Hütten zwar bis ins 19. Jh., dennoch war die Straßburger Hüttenordnung zugleich Ausdruck der Hochblüte der Steinmetzbruderschaften wie auch für den kommenden Niedergang.
Der Steinmetz ist ein handwerklicher Beruf, der in verschiedenen Tätigkeitsfeldern arbeitet wie Grabsteinherstellung und versetzen, Bau (Treppen, Bodenbeläge, Fensterbänke, Küchenarbeitsplatten und Natursteinbäder, Denkmalpflege an historischen Bauwerken, Steinbildhauerei (Skulpturenherstellung, Erstellung von Tonmodellen und Abgußtechnik), Garten- und Landschaftsbau (Gartenmauern, Skulpturen, Brunnen und Vogeltränken), Natursteinarbeiten im Straßen-, Wege- und Brückenbau sowie Pflasterarbeiten.
In diesen Tätigkeitsfeldern der Steinmetze werden zur Bearbeitung von Naturstein nicht nur handwerkliche und historische Natursteinbearbeitungs-Techniken eingesetzt, mit denen Platten und Werksteine geformt wurden und werden, sondern auch neuzeitliche Maschinen wie CNC - gesteuerte Steinkreissägen, CNC-Bearbeitungszentren, Wasserstrahlschneidemaschinen werden verwendet.
Steinmetze zählen mit zu den ältesten Berufen; sie sind nicht wie andere Berufe im Zeitverlauf verloren gegangen.
Die Steinmetzen sind im heutigen Handwerk eine der wenigen Berufsgruppen, die ihre Traditionen pflegen. Eine einheitliche Zunftkleidung gibt es in den Farben beige, die Beschäftigten legen auch Wert darauf, die blaue Schürze zu tragen, ein altes Berufs-Erkennungszeichen der Steinmetzen und Steinbildhauer.
Einen Werkstein, der beim Arbeiten missglückt, nennen Steinmetzen wie im Mittelalter einen Bernhard oder Totenbernhard, der im Mittelalter mit einer Beerdigungsprozession ritualisiert auf dem Kirchhof begraben wurde. Heute gibt es für missglückte Werkstücke das Gespött der Berufskollegen. Neben Steinmetzbauhütten, wie z. B. neben der Dombauhütte Regensburg, gibt es oft seltsam verwilderte Ecken, in welchen halb begrabene Werksteine aus der Erde ragen.
Eine besondere Form der Traditionspflege praktizieren einige junge Steinmetzen, die wie früher als Wanderburschen in Europa und neuerdings auch nach Übersee unterwegs sind.
Die Schutzheiligen der Steinmetzen sind römische Steinmetzen, die Quattuor Coronati (Vier Gekrönte) genannt wurden und sich im Jahre 302 in der Zeit des Kaisers Diokletian sich in Dalmatien weigerten eine Statue einer römischen Gottheit, des Aeskulap, herzustellen. Sie wurden gefoltert und ihre Schädel in eine Dornenkrone gepresst, um sie anschließend in der Save in Bleisärgen zu ertränken. Teilweise wird das Patronatsfest der Vier Gekrönten von Innungen und Steinmetzbetrieben am 8. November gefeiert.
Das Steinmetzzeichen ist ein meist geometrisches oder ornamentales, überwiegend monogrammatisches Zeichen als persönliches Signum eines Steinmetzen, das im Mittelalter die Abrechnung von Steinmetzarbeiten erleichterte oder auch als ein persönliches Gütezeichen verwendet wurde.
Steinmetzzeichen kamen in den Hochkulturen und in der Antike vor, wurden aber erst in spätromanischer Zeit allgemein gebräuchlich. In der Gotik führte jeder Steinmetz als Angehöriger einer Bauhütte ein persönliches Steinmetzzeichen. Diese Zeichen sind an die Zeichen der Bauhütte angelehnt und unterschieden sich nur geringfügig von ihnen. Die Steinmetzzeichen haben Bezüge zu geometrischen Konstruktionen, wie Triangulatur, Dreipass, Quadratur und Vierpass. Vor allem bei spätgotischen Bauten tragen oftmals sehr viele Werksteine, insbesondere kompliziertere Werkstücke, ein Zeichen. Die leitenden Meister brachten ihr Zeichen, das sogenannte Meisterzeichen, in einem Wappenschild an.