Zunftzeichen: Buchdrucker

Weg des Handwerks - Zunftzeichen: Buchdrucker

Das Wappen der Zunft der Buchdrucker wurde im Buchgewerbe vor allem von Buchdruckern und Schriftsetzern verwendet.

Nach einer liebgewordenen Legende der Drucker und Setzer wurde das Wappen von Kaiser Friedrich III. um 1470 verliehen und der Greif von Kaiser Ferdinand I. um 1650 als Figur hinzugefügt. Über diese Verleihung gibt es aber weder ein Dokument noch eine glaubwürdige Abschrift. Von den Wappen und wappenähnlichen Zeichen der Buchdrucker und ihrer Korporationen (die nur in wenigen Städten und wohl erst seit dem späten 16. Jahrhundert tatsächlich zünftisch organisiert waren) sind die Buchdruckermarken zu unterscheiden, die einzelnen Werkstätten, Offizinen und seit dem 16. Jahrhundert auch Verlagen zuzuordnen sind. Auch sie haben oft die Gestalt des jeweiligen Stadt- oder Territorialwappens, das von einem Greifen oder Basilisken gehalten wird.

Nach Gutenbergs unsterblicher Erfindung der beweglichen Lettern und mit der Ausbreitung des Geheimnisses der schwarzen Kunst infolge der Eroberung von Mainz (1462), erstanden bereits in den 1460er Jahren durch einwandernde Buchdrucker Basels erste Druckereien. Nicht die kurz zuvor eröffnete Universität zog das neue Gewerbe nach Basel; vielmehr waren es wirtschaftliche Zustände, die den Buchdruckern ermöglichten, hier zu gedeihen: die verkehrsreiche Stadt an der Grenze mehrerer Länder, ihre reichen Kaufleute und die seit dem Konzil aufblühende Papiererei. Zudem befanden sich in Basel zahlreiche Karten- und Briefmaler, Kalendermacher und Formenschneider, deren Fertigkeit sich die Buchdruckerkunst zur Ausschmückung ihrer Werke bediente. Das Buchdrucken galt nicht als ein Handwerk gleich andern, sondern als freie Kunst. Den Buchdruckern stand also offen, nach Belieben eine Zunft zu wählen, um zu ihren bürgerlichen Rechten zu kommen. Weitaus die Mehrzahl wandte sich der Safranzunft zu mit ihren geldmächtigen Krämern, die dem neuen Gewerbe reges Interesse entgegenbrachten, nicht als Mäzene, sondern als weitblickende Geschäftsleute, die ihr Kapital in Druckerei und Verlag gewinnbringend anlegten.

Nicht behutsam eingeengt durch berufliche Zunftschranken, sondern außerhalb der zünftischen Wirtschaftsordnung stehend, waren die Drucker aller Vorschriften über Art und Weise des Betriebes, ob Klein- oder Grossbetrieb, ledig. Ihrem eigenen Ermessen stand es zu, Gesellenzahl, Arbeitszeit und Lohn zu normieren. Dieser Umstand, das Fehlen einer rechtsgültigen Handwerksordnung, trug wesentlich dazu bei, dass schon 1471 die Druckerknechte einen regelrechten Streik auslösten. Sie verbanden sich untereinander gegen ihre Meister, von denen sie sich beeinträchtigt fühlten und verließen Arbeit und Werkstätte, bis das Stadtgericht durch einen Vergleich den Span beilegte. Nicht die Zunft, sondern der Rat wachte als oberste Behörde über dem typographischen Gewerbe und ließ ihm Begünstigungen zukommen wie kaum einer andern Berufsgruppe.

Im Jahre 1506 billigte der Rat überhaupt allen hiesigen Druckern Zollermässigung zu. Von jedem Werk im Wert von tausend Gulden, das sie für sich selbst oder einen Fremden druckten, betrug die Zollgebühr vier Gulden. Auflagen unter tausend Gulden Wert waren nach «Margzal» (Proportion) zu verzollen. Eine Ratserkenntnis vom Jahre 1521 gewährte dann völlige Zollfreiheit für alle hier gedruckten Bücher, die am Platz verkauft oder in Kommission fortgeschickt wurden.

Diesen vielfachen Vergünstigungen trat 1524 erstmals als einschränkende Neuerung die Einführung einer Zensur gegenüber. Am 12. Dezember 1524 erkannten beide Räte, dass hierfür alle Drucker in Basel nichts drucken lassen oder selbst drucken sollten, weder Latein, Hebräisch, Griechisch noch Deutsch, es wäre denn zuvor durch die vom Rat dazu verordneten Herren besichtigt und zugelassen. Was ihnen zu drucken vergünstigt, dazu sollten sie ihren Namen drucken. Wer das übersähe, sollte nach seinem Verdienen auf Erkenntnis des Rats schwerlich darum gestraft werden. Die Zensurbehörde bildeten beide alten Häupter (Bürgermeister und Oberstzunftmeister) und der Stadtschreiber, denen die Drucker ihre Werke vor dem Druck in Abschrift vorzulegen hatten.

Einer besondern Kontrolle, allerdings als spezielle Sanitätsmassregel, wurden seit 1518 auch die sogenannten Lassbriefe unterworfen d.h. die Aderlasstafeln, auf denen die alljährlich geltenden Zeiten angegeben waren, da gut «lassen» war. Sie mussten fortan vor dem Druck, bei Strafe von fünf Pfund im Unterlassungsfall, dem Stadtarzt und der medizinischen Fakultät zur Durchsicht und Korrektur vorgelegt werden, die für diese Mühewaltung fünfhundert Freiexemplare erhielten.

Eine weitere Zensurverfügung traf der Rat im Jahre 1550. Da ohne Vorwissen der Obrigkeit allerlei «Büchlein» in italienischer Sprache und andern fremden Zungen hier heimlich gedruckt und ins Ausland geführt worden waren, woraus der Stadt Basel Nachrede und Schaden entstehen mochte, verbot der Rat durch Dekret vom 24. April 1550 jeglichen Buchdruck in französischer, italienischer, englischer und spanischer Sprache. Auch die Bibel und andere religiöse Schriften sollten die Drucker nicht anders drucken, «denn allein lateinisch, griechisch, hebräischer und tütscher sprochen».

Seit 1558 teilten sich der jeweilige Rektor und die vier Dekane der Universität in die Zensur der wissenschaftlichen Schriften.

Anfänglich überliess es der Rat den Druckern, sich durch selbst getroffene Abmachungen gegen den Nachdruckschaden zu sichern. Da es aber deswegen zu Streitigkeiten kam, nahm die Obrigkeit 1531 erstmals offiziell gegen den Büchernachdruck Stellung durch den Beschluss, dass vor Ablauf dreier Jahr nach der Herausgabe kein Werk, bei Strafe von hundert Gulden, nachgedruckt werden durfte.

Es ist begreiflich, dass ein von Anbeginn derart emporgehobenes Gewerbe in Basel gedeihen musste. Wenige Jahrzehnte nach seiner Niederlassung erwuchs es denn auch zu ungeahnter Blüte.

Unter Basels Druckerherren tat sich als glänzendes Vorbild der 1481 safranzünftig gewordene Johann Amerbach hervor. Noch ruhmvoller als Amerbach, brachte sein Landsmann, der 1492 der Safranzunft beitretende Johann Froben († 1527) die Buchdruckerkunst zur Geltung.

Dergestalt erhob sich Basel in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts zur klassischen Stätte des deutschen Buchdrucks. Was diesen noch besonders adelte, war der Umstand, dass sich Basels größte Künstler, ein Hans Holbein, ein Urs Graf, in den Dienst des Buchgewerbes stellten und für die Druckerherren Titelblätter, Leisten, Initialen und Signete schufen.

Die um die ersten Jahrzehnte des 16. Jahrhunderts errungene Höhe des Buchgewerbes, dessen Können vornehmlich der Wissenschaft gehört hatte und auf das innigste mit Gelehrtenarbeit und geistiger Herrschaft verknüpft gewesen, war gegen die Mitte des Jahrhunderts einem ruhigen Übernehmen und Verwerten dessen gewichen, was die Reihe der großen Vorgänger geschaffen hatte.

Schutz gegen Nachdruck boten kaiserliche Privilegien, die schon seit den 1520er Jahren zugenommen hatten und für bedeutende Werke beinahe zur Regel wurden. Aus der Erteilung eines solchen Privilegs an den 1657 safranzünftig gewordenen Theodor Falkeisen erwuchs Basel ein mehrjähriger, weit ausgreifender Streithandel, der 1671 mit der Hinrichtung Falkeisens einen aufsehenerregenden Ausgang nahm.

Mit dem 17. Jahrhundert schwand die Fülle der Basler Bücherproduktion. Der Glanz und Ruhm der Basler Druckereien ging auf Amsterdam und Leiden über, wo die Elzevier ihre vorbildlichen Meisterwerke der Typographie schufen. Mit der Universität teilte das Basler Buchgewerbe «das kühle Zwielicht einer bescheidenen Zurückgezogenheit». Der Ausdruck «freie Kunst», den die Drucker einst stolz für sich beansprucht hatten, wurde im 17. Jahrhundert in Zunftkreisen die verächtliche Bezeichnung für handwerkliche Unehrlichkeit. Um diesen Makel von ihrem Gewerbe fern zu halten, konstituierte sich 1661 die Meistersame der Basler Drucker unter dem vielfach missverstandenen Namen «Kunstbuchdruckerei» nach zünftischem Muster. Eine ihrer ersten Maßnahmen war die Gründung einer Hilfskasse.

Erst nach der Mitte des 18. Jahrhunderts kam die Basler Druckerkunst durch die genialen Erfindungen und die ausdauernde Emsigkeit der beiden Drucker und Schriftgießer Wilhelm Haas, Vater und Sohn zu neuen Ehren. Von Basel aus, aus den Haas'schen Werkstätten, ward für die ganze Welt der Mechanismus des Setzens und Druck in den wesentlichsten Teilen umgestaltet und der Ruf und der Gebrauch Haasischer Schriften verbreitete sich über Europa hin.

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